Schnell-Überblick Die Punkte des Länderpapiers für die Feiertage

Berlin · Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein gemeinsames Konzept für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt.

Eine goldene Kugel hängt an einem Weihnachtsbaum.

Eine goldene Kugel hängt an einem Weihnachtsbaum.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Wegen der weiter hohen Infektionszahlen soll der aktuelle Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachten beibehalten bleiben, dann über die Feiertage aber gelockert werden. Das Länderpapier ist die Basis für die Verhandlungen mit dem Bund an diesem Mittwoch. Die Punkte im Einzelnen:

- Der seit Anfang November geltende TEIL-LOCKDOWN wird bis zum 20. Dezember verlängert. Geschlossene Betriebe und Einrichtungen, insbesondere die Gastronomie, bleiben geschlossen. Die Hilfen für die betroffenen Betriebe werden verlängert.

- Die MASKENPFLICHT wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

- Die KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN werden ab dem 1. Dezember verschärft. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Hausstand zu beschränken, maximal jedoch auf fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

- An WEIHNACHTEN UND SILVESTER werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen von maximal zehn Menschen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder Personen zulässig. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

- Empfohlen wird, in der Silvesternacht auf FEUERWERK zu verzichten. Auf belebten Straßen und Plätzen wird Feuerwerk und Böllern untersagt.

- Wo immer möglich sollen sich die Menschen vor und nach Weihnachten in eine mehrtägige häusliche SELBSTQUARANTÄNE begeben, um die Menschen zu schützen, die sie während der Feiertage treffen wollen.

- Um dies zu unterstützen kann ein Vorziehen der WEIHNACHTSFERIEN auf den 19. Dezember in Betracht kommen.

- An SCHULEN in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll ab Klasse 7 grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Eine Maskenpflicht in den Klassen 5 und 6 sowie an Grundschulen kann eingeführt werden.

- Der Einsatz von ANTIGEN-SCHNELLTESTS soll ausgebaut werden. Sie sollen zum Aufdecken von Infektionsketten in den Schulen verstärkt verwendet werden. Für Pflegebedürftige sind 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen.

- Arbeitgeber sollen prüfen, ob die BETRIEBSSTÄTTEN entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden können.

(dpa)
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