Streit mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach Konfrontationskurs: Kassenärzte wollen kostenlose Corona-Schnelltests nicht mehr abrechnen

Berlin · Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kündigt in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, nicht länger die Rechtmäßigkeit der Corona-Bürgertests überprüfen zu können. Damit gebe es auch keine Abrechnungen mehr. Was bedeutet das?

 Kostenlose Corona-Bürgertests sind seit 30. Juni seitens der Bundesregierung stark zurückgefahren. Jetzt droht Ungemach über die Abrechnung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Kostenlose Corona-Bürgertests sind seit 30. Juni seitens der Bundesregierung stark zurückgefahren. Jetzt droht Ungemach über die Abrechnung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Ohnehin gelten seit 30. Juni erhebliche Einschränkungen bei den kostenlosen Corona-Bürgertests. Nur unter konkreten Bedingungen haben Menschen noch Anspruch auf einen Schnelltest, den sie nicht bezahlen müssen. Unter anderem sind bei Krankenhausbesuchen solche Angebote weiterhin gratis. Wer aber beispielsweise vor einem Konzert solch einen Test in Anspruch nimmt, wird mit drei Euro zur Kasse gebeten.

Mit dieser Änderung in der Verordnung, wonach bislang alle Schnelltests in entsprechenden Zentren für Bürger umsonst waren, will die Bundesregierung erreichen, Kosten von bis zu einer Milliarde Euro im Monat zu sparen, wie es seitens der Verantwortlichen hieß.

Brief der Kassenärzte an Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Nun könnten auch die verbliebenen Gratis-Bürgertests auf der Kippe stehen. Denn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die nach der Corona-Testverordnung für Abrechnung und Kontrolle der tatsächlich durchgeführten Tests verantwortlich ist, will diese Aufgabe nicht länger übernehmen. Das teilte der Dachverband in einem Brief Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit. Der WDR, dem dieses Schreiben vorliegen soll, zitierte als erster daraus.

Demnach sehe sich die KBV nicht im Stande, die aktualisierten Anspruchsvoraussetzungen der neuen Verordnung zu überprüfen. Der Sender zitiert aus dem Brief: „Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können.“

Zuletzt sah sich die Kassenärztliche Vereinigung bereits vor der neuen Regel mit Vorwürfen konfrontiert, Betrug bei zu viel abgerechneten Tests nicht aufgedeckt zu haben. In einem Fall ermittle die Staatsanwaltschaft gegen einen Kassenärzte-Landesverband.

Zum Prozedere: Die Bundesregierung hatte die KBV damit beauftragt, die Bürgertests zu kontrollieren und abzurechnen. Dafür erhält sich 3,5 Prozent der Abrechnungssumme. Sollten sich die Kassenärzte nun strikt weigern, die Bürgertests abzurechnen, stünde das gesamte Testmodell in seiner jetzigen Form auf der Kippe.

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