Bundestag will Beschneidungen erlauben
Berlin. Der Bundestag hat sich gestern in einer Sondersitzung für die Zulässigkeit religiöser Beschneidungen von Jungen ausgesprochen. Eine Mehrheit mit Stimmen aus allen Fraktionen votierte für einen entsprechenden Entschließungsantrag von Union, SPD und FDP. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen
Berlin. Der Bundestag hat sich gestern in einer Sondersitzung für die Zulässigkeit religiöser Beschneidungen von Jungen ausgesprochen. Eine Mehrheit mit Stimmen aus allen Fraktionen votierte für einen entsprechenden Entschließungsantrag von Union, SPD und FDP. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Bundestag reagierte damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai, das die religiöse Beschneidung als unzulässige Körperverletzung gewertet hatte. Die Beschneidung soll laut Antrag fachgerecht und ohne unnötige Schmerzen geschehen. Dabei seien die Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung zu berücksichtigen. Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer hob wie andere Redner den klaren Unterschied zur weiblichen Genitalverstümmelung hervor, die weiterhin strafbar sei. kna