Bundestag will Beratung bei Spätabtreibungen verbessern

Berlin. Der Bundestag will die Beratung von Frauen vor einer so genannten Spätabtreibung verbessern. Wie dies genau geschehen soll, ist allerdings fraktionsübergreifend noch umstritten. So standen gestern in erster Lesung gleich drei verschiedene Gesetzentwürfe und zwei Anträge zur Debatte. Der Familienausschuss will im März 2009 Experten zu dem Thema anhören

Berlin. Der Bundestag will die Beratung von Frauen vor einer so genannten Spätabtreibung verbessern. Wie dies genau geschehen soll, ist allerdings fraktionsübergreifend noch umstritten. So standen gestern in erster Lesung gleich drei verschiedene Gesetzentwürfe und zwei Anträge zur Debatte. Der Familienausschuss will im März 2009 Experten zu dem Thema anhören. Das Parlament könnte dann im April über eine mögliche Neuregelung entscheiden. Alle drei Gesetzentwürfe sehen die Ausweitung des medizinischen und psychosozialen Beratungsangebots für Schwangere vor. Dabei geht es insbesondere um so genannte Spätabtreibungen ab der 23. Woche, in der ein Ungeborenes in der Regel schon lebensfähig ist. Abbrüche ab der 13. Schwangerschaftswoche sind möglich, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist - etwa auf Grund einer diagnostizierten Behinderung des Kindes. Derzeit fühlten sich betroffene Schwangere allein gelassen, Ärzte seien überfordert, und das Leben behinderter Ungeborener werde nicht genug geschützt, kritisierte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU). Der von ihm und der bisher größten Abgeordnetengruppe unterstützte Gesetzentwurf schreibt unter anderem für Ärzte eine Beratungspflicht fest, ebenso wie eine dreitägige Bedenkzeit für Betroffene vor einer Abtreibung. Darüber hinaus sollen Ärzte demnach für eine bessere statistische Erfassung von Spätabtreibungen sorgen und bei Verletzung ihrer Beratungs- und Dokumentationspflicht eine Geldbuße zahlen müssen. afp

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