Es geht um Tests, Impfungen, Einreiseregelungen Bundestag verlängert die epidemische Lage

Die Sonderlage gilt vorerst bis Ende November – und verleiht dem Bund weitreichende Rechte. Kritik kam von der Opposition.

Dafür gestimmt: Die Mehrheit im Bundestag ist für eine Verlängerung der epidemischen Lage.

Dafür gestimmt: Die Mehrheit im Bundestag ist für eine Verlängerung der epidemischen Lage.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Sonderlage gilt damit vorerst für weitere drei Monate, also bis Ende November. Die "epidemische Lage" schafft unter anderem eine Rechtsgrundlage für Länder-Verordnungen zu konkreten Krisenmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen.

Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung der „epidemischen Lage“. Aus der Opposition kam vor der Abstimmung Kritik an der von den Koalitionsfraktionen beantragten Verlängerung.

„Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht“, sagte der FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor der Abstimmung. Dies sei aber die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Verlängerung dieser Notlage. „Dass breitflächige Grundrechtseinschränkungen und Verordnungsermächtigungen mit einer Ausnahmesituation begründet werden, die gar nicht mehr vorhanden ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte dem RND im Vorfeld, eine unveränderte Verlängerung der „epidemischen Lage“ halte sie für falsch. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei, wir müssen weiterhin vorsichtig sein.“ Dennoch sei durch die Impfstoffe die Lage eine andere als noch im Winter. „Wir brauchen jetzt eine Regelung, die für die neue Situation passt und der Zahl der Geimpften Rechnung trägt, kein Weiter-so“. Es müssten die Voraussetzungen geschaffen werden „für eine rechtssichere befristete Fortführung bestimmter, auf die aktuelle Covid-19-Situation zugeschnittener Maßnahmen wie Masken, AHA-Regeln und Tests“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Bundestag gebeten, „zu erwägen“, die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Corona-Pandemie fortbesteht. Damals stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke dagegen. Die große Mehrheit der Regierungsfraktionen stimmte zu, auch ein Großteil der Grünen votierte trotz Kritik mit Ja.

Die geplante Abkehr von der Inzidenz als alleinigem Gradmesser für Einschränkungen steht noch nicht zur Beratung an. Diese Neuregelung im Infektionsschutzgesetz könnte in einer weiteren Sitzung vor der Bundestagswahl im September beschlossen werden. Der bisherige Inzidenzwert von 50, der noch im Infektionsschutzgesetz als Richtwert für schärfere Maßnahmen verankert ist, soll nach den Plänen der Bundesregierung gestrichen werden, weil sich durch die Impfungen die Lage verbessert hat. Künftig soll die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 entscheidend sein. Welche Zahl oder Zahlen hier konkret welche Maßnahmen nach sich ziehen werden, ist aber noch offen.

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