Bundestagsdebatte Sollen Kinderrechte ins Grundgesetz?

Berlin · Der Bundestag hat am Donnerstag über eine mögliche Verfassungsänderung debattiert.

Für Bundesf amilienministerin Franziska Giffey (SPD) gehören Kinderrechte ins Grundgesetz.

Für Bundesf amilienministerin Franziska Giffey (SPD) gehören Kinderrechte ins Grundgesetz.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

In der Debatte über Kinderrechte im Grundgesetz machen Grüne und Linke Druck. Die beiden Oppositionsfraktionen brachten am Donnerstag eigene Gesetzentwürfe in den Bundestag ein. Konkret geht es dabei um Ergänzungen von Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe, Familie, Kinder und Erziehung behandelt. In der anschließenden Debatte wurde deutlich: Es gibt gute Chancen für Kinderrechte im Grundgesetz – die genaue Ausgestaltung ist aber noch strittig.

Die Aufnahme ins Grundgesetz „wäre ein Meilenstein“, sagte die für Familie zuständige Grünen-Politikerin Katja Dörner. Damit würde der Staat zum Beispiel auch verpflichtet werden, auf allen Ebenen gegen Kinderarmut vorzugehen. Die Gesetzesanträge von Grünen und Linken sind Teil einer größeren Debatte über das Thema. Auch CDU, CSU und SPD haben sich vorgenommen, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte sich im Vorfeld der Debatte ausdrücklich dafür ausgesprochen. Die Koalition wartet jedoch nun auf konkrete Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll bis Ende des Jahres ein Ergebnis vorlegen.

Die Ergebnisse abzuwarten forderten auch die Liberalen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, warf der Linken vor, mit ihrem Gesetzentwurf eine Schwächung der Familien und eine Stärkung des Staates zu wollen.

Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung zugunsten von Kindern ab. Der AfD-Politiker Stephan Brandner warf konkret Grünen und Linken vor, sie wollten damit Eltern „in die Erziehung der Kinder pfuschen“. Die Diskussion, ob Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, läuft seit Jahren. Bisher ist das Vorhaben an den fehlenden Zwei-Drittel-Mehrheiten gescheitert.

Wie bedeutsam der Schutz von Kindern ist, zeigt auch ein Blick in die Statistik: 2018 kamen in Deutschland 136 Kinder gewaltsam zu Tode. Fast 80 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre, wie der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, am Donnerstag mitteilte. Damit sei die Zahl der durch Gewalt getöteten Kinder leicht gestiegen, 2017 waren es 133 Kinder.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort