Bundestag billigt Fluthilfefonds

Berlin · Der Bundestag geht nach einer Mammut-Sitzungswoche in die Sommerpause. Es gab zahlreiche Entscheidungen: unter anderem zum Fluthilfe-Fonds, Atommüll und dem Betreuungsgeld.

Der Bundestag hat den Hilfsfonds für die Flutopfer in Höhe von acht Milliarden Euro gebilligt. Das Aufbauhilfegesetz sowie der zugehörige Nachtragshaushalt für zusätzliche Schulden beschloss das Parlament einstimmig. Am kommenden Freitag wird der Bundesrat endgültig grünes Licht geben. Dann kann der Fonds starten. Der Bund streckt das Geld zunächst vor. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil von 3,25 Milliarden Euro abzuzahlen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Finanzierung der Fluthilfen über neue Schulden. Wenn es eine Situation gebe, in der man kurzfristig die Schulden erhöhen müsse, dann in solchen Notsituationen. Nichts sei unklüger, als die Steuern zu erhöhen und so die Wirtschaft zu schwächen, sagte er.

Weitere Entscheidungen des Bundestages im Überblick:

Atommüll: Nach über 35 Jahren Konzentration auf den Salzstock Gorleben wird ein neues Atommüll-Endlager gesucht. Eine 33-köpfige Bund-Länder-Kommission soll bis Ende 2015 Grundlagen und Kriterien für die Suche empfehlen. Bis Ende 2031 soll das Endlager bestimmt und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Kosten der Suche werden auf über zwei Milliarden Euro geschätzt.

Betreuungsgeld: Eltern, die ab 1. August Anspruch auf Betreuungsgeld haben, können diese Leistung auch zum Bildungssparen oder zur privaten Altersvorsorge nutzen. Das beschloss der Bundestag gegen heftigen Widerstand der Opposition. Erforderlich ist ein Vertrag mit einer Versicherung oder Bank. Der Staat bezuschusst die Geldanlage mit jeweils 15 Euro monatlich - maximal 360 Euro für den zweijährigen Bezug von Betreuungsgeld.

Ehegatten-Splitting für Homo-Paare: Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschloss der Bundestag die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren. Das bislang Eheleuten vorbehaltene - steuersenkende - Ehegatten-Splitting gilt damit künftig auch für eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Die Ausweitung schlägt mit etwa 55 Millionen Euro jährlich zu Buche.

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