Bundestag beschließt höheres Bußgeld bei Gammelfleisch

Berlin. Wer fahrlässig mit Gammelfleisch handelt, muss künftig mit einer höheren Strafe rechnen. Die Bußgeld-Höchstgrenze für Gammelfleisch-Händler steigt von 20 000 auf 50 000 Euro, beschloss der Bundestag am Freitag. Unternehmer sollen die Behörden außerdem informieren, wenn sie eine Lieferung verdorbener Lebensmittel erhalten

Berlin. Wer fahrlässig mit Gammelfleisch handelt, muss künftig mit einer höheren Strafe rechnen. Die Bußgeld-Höchstgrenze für Gammelfleisch-Händler steigt von 20 000 auf 50 000 Euro, beschloss der Bundestag am Freitag. Unternehmer sollen die Behörden außerdem informieren, wenn sie eine Lieferung verdorbener Lebensmittel erhalten. Auf den ursprünglich geplanten Schutz von Informanten konnte sich die Koalition nicht einigen. Die Opposition stimmte gegen die Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Die Grünen-Politikerin Ulrike Höfken, Vorsitzende des Bundestags-Agrarausschusses, kritisierte, dass der Staat der "Gammelfleisch-Mafia" als zahnloser Tiger gegenüber stehe. Sie warnte vor Risiken bei der Freigabe tierischer Fette an Nicht-Wiederkäuer wie Schweine. Der Bundesrat hat über die Novelle noch nicht entschieden. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort