Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Versorgung Sterbender

Berlin · Die Begleitung schwer kranker, sterbender Menschen zu Hause, in Heimen und in Krankenhäusern wird verbessert. Der Bundestag beschloss gestern mit großem Einvernehmen das neue Hospiz- und Palliativ-Gesetz.

Sterbebegleitung wird dadurch ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize sollen einen höheren Mindestzuschuss der Krankenkassen bekommen. Zudem tragen die Kassen 95 statt bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt - etwa Fahrtkosten ehrenamtlicher Mitarbeiter. Im ländlichen Raum soll die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung schnell ausgebaut werden.

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