Bundesrat billigt Klinikreform und Gesetz gegen Sterbehilfe

Berlin · Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat gestern die Neuregelung der Sterbehilfe gebilligt. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach keine Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten.

Künftig drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird. Außerdem hat der Bundesrat die umstrittene Krankenhausstrukturreform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU ) passieren lassen. Das Gesetz sieht vor, dass es künftig für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung Zuschläge geben soll. Schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr geschlossen zu werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort