Bundesrat billigt Kampf gegen Steuerflucht und neues Erbrecht

Erbrecht: Für Erbschaften gelten von 2010 an neue Regeln. Mit der Reform des mehr als 100 Jahre alten Erbrechts soll der Wille der Erblasser gestärkt werden. Die Pflege von Eltern und Großeltern wird besser honoriert, die Fristen für die Verjährung von Ansprüchen werden verkürzt. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft

Erbrecht: Für Erbschaften gelten von 2010 an neue Regeln. Mit der Reform des mehr als 100 Jahre alten Erbrechts soll der Wille der Erblasser gestärkt werden. Die Pflege von Eltern und Großeltern wird besser honoriert, die Fristen für die Verjährung von Ansprüchen werden verkürzt. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Vereine: Ehrenamtliche Vereinsvorstände müssen künftig keine hohen Schadenersatzforderungen mehr befürchten. Die von den Ländern initiierte Beschränkung des Haftungsrisikos will die ehrenamtliche Tätigkeit fördern. Eine weitere Änderung lässt elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister zu. In Deutschland sind mehr als 550 000 Vereine eingetragen. Steuern: Bürger und Unternehmen müssen von 2010 an für ihre Konten und Geschäfte in einer Steueroase erheblich mehr steuerliche Nachweise erbringen. Die vom Bundesrat gebilligte Verordnung der Bundesregierung setzt das Steuerhinterziehungs-Bekämpfungsgesetz in die Praxis um. Der Staat verschärft damit massiv seinen Kampf gegen Steuerflucht und Steuerbetrug. Nach Schätzungen entsteht dem Staat durch Steuerflucht ein Schaden in dreistelliger Milliardenhöhe. Unternehmen: Überschuldete Unternehmen müssen weiterhin keine Insolvenz anmelden, wenn sie sehr wahrscheinlich weitergeführt werden. Der Überschuldungsbegriff war mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz gelockert worden. Die bis zum 31. Dezember 2010 befristete Regelung wird nun bis Ende 2013 verlängert. Lebensmittel: Die Verbraucher sollen Käse- und Schinkenimitate in Lebensmitteln besser erkennen. Der Bundesrat stimmte einer Initiative zu, mit der der Verschleierung solcher Imitate ein Riegel vorgeschoben werden soll. Falscher Käse oder Schinken soll auf der Vorderseite eines Produkts künftig klar gekennzeichnet werden. dpa

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