Bundeskabinett beschließt höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Berlin · Besserverdiener müssen im kommenden Jahr mehr Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett beschloss gestern eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen.

Mit dem Jahreswechsel werden dann Beiträge zur Rentenversicherung auf monatliche Bruttoeinkommen bis zu 5950 Euro im Westen und 5000 Euro im Osten fällig. Aktuell liegt die Grenze 150 Euro beziehungsweise 100 Euro darunter. Die Bemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 4050 Euro im Monat, 112,50 Euro mehr als derzeit. Durch die Beitragsbemessungsgrenzen ist die Höhe, bis zu der Sozialabgaben gezahlt werden müssen, gedeckelt. Die Grenzen sind von der Einkommensentwicklung abhängig und werden jährlich neu berechnet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort