Bundesgericht erklärt Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß
Leipzig · Der allgemeine Rundfunkbeitrag, der von allen Haushalten in Deutschland gezahlt werden muss, ist rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht wies gestern die Klagen mehrerer Privatleute zurück. Sie hatten argumentiert, gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio zu besitzen, waren aber bereits in allen Vorinstanzen gescheitert.
18.03.2016
, 21:00 Uhr