Entlastung bei Unterhaltskosten Giffey will Väter von Trennungskindern entlasten

Berlin · Nach einer Trennung kümmert sich die Mutter um die Kinder und der Vater zahlt: Die Bundesfamilienministerin hält diese starre Regelung für nicht mehr zeitgemäß.

 Väter von Trennungskindern, die sich um den bei der Mutter lebenden Nachwuchs mitkümmern, sollen nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey künftig weniger Unterhalt zahlen müssen.

Väter von Trennungskindern, die sich um den bei der Mutter lebenden Nachwuchs mitkümmern, sollen nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey künftig weniger Unterhalt zahlen müssen.

Foto: dpa/Frank Leonhardt

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will künftig engagierte Väter von Trennungskindern bei den Unterhaltszahlungen entlasten. Es gehe nicht an, „dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat“, sagte die SPD-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Wir müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.“ Der FDP geht Giffeys Vorschlag nicht weit genug. Die CDU appellierte an die Familienministerin, das Kindeswohl im Blick zu behalten.

Aus Giffeys Sicht ist es eine gute Sache, dass nach Trennungen immer mehr Väter weiter die Erziehungsverantwortung tragen wollten. „Wir brauchen deshalb sowohl eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts als auch Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle lassen.“ Der Staat könne dafür aber keine allgemeinverbindliche Lösung vorschreiben, sagte Giffey. Sie sprach sich insbesondere gegen Forderungen der FDP nach einem sogenannten Wechselmodell für Trennungskinder aus, bei dem diese zum Beispiel eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater wohnen.

Nach einer Trennung der Eltern leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Beitrag zum Unterhalt meistens durch Pflege, Betreuung und Erziehung, wie es auf der Seite des Familienministeriums heißt. Der andere Elternteil müsse dann seinen Beitrag „normaler­weise dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt“. Richtlinie für die Höhe des Unterhaltsanspruchs ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die nach Nettoeinkommen der Eltern und Alter der Kinder differenziert. Sie ist jedoch für die Gerichte nicht bindend – mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls kann dem Justizministerium zufolge davon abgewichen werden.

Mütter und Väter, die ihre Kinder allein großziehen, leben häufig unter prekären finanziellen Bedingungen. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden liegt weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt. Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, können Alleinerziehende vom Staat einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Nur selten kann dieser vom säumigen Elternteil zurückgeholt werden.

Trennen sich heutzutage Eltern, ist es nicht mehr ausgemacht, dass das Kind bei der Mutter bleibt und der Vater Unterhalt zahlt („Residenzmodell“). Es gibt viele Zwischenlösungen und auch Trennungseltern, die sich die Betreuung des Kindes ungefähr hälftig teilen. Das Problem: Das geltende Recht geht vom „Residenzmodell“ als Leitbild aus.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), forderte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe, das Kindeswohl dürfe bei einer Reform des Unterhaltsrechts nicht vernachlässigt werden. Lösungen, bei denen Konflikte der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen würden, müssten vermieden werden, sagte Frei. Er verwies auf den Koalitionsvertrag: Nach diesem wollten Union und SPD stärker berücksichtigen, dass zumeist „beide Elternteile nach einer Trennung oder Scheidung intensiv die Erziehung ihrer Kinder weiterhin mitgestalten wollen“.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding findet das Modell, wonach einer zahlt und der andere betreut, ebenfalls für viele „nicht mehr zeitgemäß“, wie sie den Funke-Zeitungen sagte. Sie forderte aber, es müssten neben dem Unterhaltsrecht auch das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Rentenrecht sowie die Regelungen zur rechtlichen Vertretung des Kindes überprüft werden. Anpassungen seien da nötig, „wo individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt es notwendig machen“.

 Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.  Foto: Pedersen/dpa

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Foto: Pedersen/dpa

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die AfD äußerte sich verhalten positiv. AfD-Familienpolitikerin Nicole Höchst erklärte: „Die AfD tritt dafür ein, Väter zu stärken und die vielfach bestehenden Benachteiligungen abzubauen.“ Ihre Fraktion werde sich daher genau ansehen, was die Ministerin konkret vorlege. „Wenn ihr Vorschlag gut ist und auch tauglich und praktikabel, werden wir ihn selbstverständlich unterstützen.“

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