Bund will Hochschulen mehr fördern

Das Grundgesetz verbietet dauerhaftes Engagement des Bundes an den Hochschulen, die wie der ganze Bildungsbereich Ländersache sind. Mit einer Verfassungsänderung will die Regierung das ändern. SZ-Korrespondent Hagen Strauß beantwortet zentrale Fragen.

Wie soll das Grundgesetz geändert werden?

Das Kabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Artikels 91b beschlossen. Bund und Länder "können in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken", heißt es darin. Zwar gibt es schon Kooperationen wie beim Hochschulpakt oder der Exzellenzinitiative, aber eben nur zeitlich und thematisch begrenzt. Nach dem Gesetzentwurf müssen allerdings alle Länder der jeweiligen institutionellen Förderung durch den Bund zustimmen. Das macht die Sache in der Praxis womöglich schwierig.

Was bedeutet die Änderung konkret?

Bislang ist es so: Der Bund engagiert sich in der außeruniversitären Forschung , weshalb die Hochschulen vielfach bei der Finanzierung hinterherhinken. Verfügen die Unis über exzellente Institute, werden diese dann oft absichtlich ausgegliedert, um vom Bund Geld kassieren zu können. Das soll künftig vorbei sein. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU ) hat dabei nicht nur die Spitzenforschung im Blick, sondern hofft auf neue Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs auch in kleineren Fächern oder weniger bedeutenden Standorten. Außerdem wird die Kooperation von außeruniversitären Einrichtungen und den Unis einfacher und effizienter.

Um welche Summen geht es, und wie soll das Geld verteilt werden?

Das ist offen. Es gebe keine feste Summe, die verteilt werde, so Wanka. Aber man habe mit der geplanten Änderung einen neuen Rahmen, um überhaupt Mittel zu investieren. Konkretisiert werden soll die Förderung durch Bund-Länder-Vereinbarungen.

Hat die Maßnahme etwas mit der Änderung beim Bafög zu tun?

Ja. Die geplante Entlastung der Länder beim Bafög durch den Bund und die Änderung des Grundgesetzes betrachtet Wanka als Gesamtpaket. Beides gibt es nur zusammen. Ende Mai hatte man sich unter anderem darauf verständigt, dass der Bund das Bafög für Schüler und Studenten von 2015 an allein bezahlt. Das entlastet die Länder auf Dauer um 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Das freiwerdende Geld sollen sie zweckgebunden in Bildung und Wissenschaft stecken. Niedersachsen hat aber bereits angekündigt, das Geld lieber in Erzieherstellen stecken zu wollen. Streit ist also programmiert.

Stehen die Länder hintern den Plänen der Regierung?

Na ja. Wanka hat bereits Gespräche geführt, "die Antworten sind unterschiedlich". Sie rechnet offenbar mit Nachverhandlungen im Bundesrat. Vor allem Hessen und Baden-Württemberg gelten als Problemfälle, weil dort die Grünen mitregieren.

Gilt die Lockerung auch für die Schulen?

Nein. Für eine Abschaffung des Kooperationsverbotes bei den Schulen ist keine Mehrheit in Sicht. Sie bleiben Ländersache. Allerdings sind zwischen den Bundesländern bereits Schranken gefallen. So ist seit Anfang des Jahres der Wechsel von Lehrern in ein anderes Land deutlich leichter geworden, weil die Lehrerexamina jetzt gegenseitig anerkannt werden.

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