Bund plant bei Schuldenbremse einen Alleingang
Berlin. Eine gemeinsame für Bund und Länder im Grundgesetz festgelegte Schuldenbegrenzung wird immer unwahrscheinlicher. Nach übereinstimmenden Informationen von gestern gibt es kaum noch Chancen, dass die Länder in letzter Minute vor der Schlusssitzung der Föderalismuskommission am 5. Februar noch eine einheitliche Position zu einer Schuldenbremse in den öffentlichen Haushalten finden
Berlin. Eine gemeinsame für Bund und Länder im Grundgesetz festgelegte Schuldenbegrenzung wird immer unwahrscheinlicher. Nach übereinstimmenden Informationen von gestern gibt es kaum noch Chancen, dass die Länder in letzter Minute vor der Schlusssitzung der Föderalismuskommission am 5. Februar noch eine einheitliche Position zu einer Schuldenbremse in den öffentlichen Haushalten finden. Der Bund will auf jeden Fall bis zum Sommer eine Schuldenbremse für den Bundeshaushalt festlegen, um damit die hohe Verschuldung im zweiten Konjunkturpaket politisch abzufedern. Um letzte Chancen einer Verständigung auszuloten, planen die Ministerpräsidenten ein Sondertreffen unmittelbar vor der Kommissionssitzung am Donnerstag kommender Woche. dpa