Brüssel droht wegen des saarländischen Bildungsgesetzes mit Klage

Saarbrücken/Bonn. Das saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) hat die Europäische Kommission als Hüterin der EU-Verträge auf den Plan gerufen. Nach Auffassung der Kommission widerspricht das Gesetz den Artikeln 43 und 49 des EG-Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit

Saarbrücken/Bonn. Das saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) hat die Europäische Kommission als Hüterin der EU-Verträge auf den Plan gerufen. Nach Auffassung der Kommission widerspricht das Gesetz den Artikeln 43 und 49 des EG-Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit. Konkret wird bemängelt, "dass Dienstleister, die als Weiterbildungseinrichtung im Sinne des SWBG anerkannt werden wollen, ihren Sitz im Saarland haben und außerdem eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Saarland nachweisen müssen". Bereits 2006 und 2007 habe man die Bundesrepublik als zuständigen EU-Mitgliedstaat auf diesen Missstand hingewiesen, woraufhin das Arbeits- und Sozialministerium in Berlin eine Gesetzesänderung angekündigt habe. Bislang lägen der Kommission allerdings "weder ein neuer Gesetzestext noch ein entsprechender Entwurf vor". Da die eingeräumte Frist bereits im Januar dieses Jahres abgelaufen sei, werde man daher eine offizielle Stellungnahme an Deutschland richten und gegebenenfalls eine Klage gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. Ein Sprecher des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft bestätigte auf SZ-Anfrage: "Wir sind überfällig, arbeiten aber mit Hochdruck an dem Problem." Zurzeit würden sich die zuständigen Fachreferate des Wirtschafts- und des Bildungsministeriums abstimmen und dann einen neuen Entwurf vorlegen. Über die Gründe der Verzögerung konnte der Sprecher gestern keine Angaben machen. jöw

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort