Bremer Haushalt trotz Rekordschulden verfassungsgemäß
Bremen. Die Bremer Oppositionsparteien CDU und FDP sind mit einer Verfassungsklage gegen den defizitären Landeshaushalt gescheitert. Das von Rot-Grün beschlossene Haushaltsgesetz 2011 verstößt nicht gegen die Verfassung, obwohl das Land deutlich mehr Schulden macht als Geld investiert, urteilte der Staatsgerichtshof. Das Land befinde sich in einer Haushaltsnotlage
Bremen. Die Bremer Oppositionsparteien CDU und FDP sind mit einer Verfassungsklage gegen den defizitären Landeshaushalt gescheitert. Das von Rot-Grün beschlossene Haushaltsgesetz 2011 verstößt nicht gegen die Verfassung, obwohl das Land deutlich mehr Schulden macht als Geld investiert, urteilte der Staatsgerichtshof. Das Land befinde sich in einer Haushaltsnotlage. Daher sei der Handlungsspielraum des Gesetzgebers sehr eingeschränkt, erklärten die Richter. Bremen muss sich in diesem Jahr knapp 1,1 Milliarden Euro leihen, um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben decken zu können. dpa