Bouillon pocht im Terrorfall auf Militär im Inland

Berlin/Saarbrücken · Saar-Innenminister Klaus Bouillon sucht beim Thema Bundeswehr-Einsatz im Innern die Konfrontation mit der SPD. Es werde Situationen geben, in denen Amtshilfe des Militärs für die Polizei zwingend sei.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU ), hält den Einsatz der Bundeswehr im Inland bei andauernden und komplexen Terrorlagen für unverzichtbar. "Wir brauchen die Bundeswehr in den Situationen, in denen feststeht, dass die Polizei irgendwann an ihre Grenzen stößt", sagte der saarländische Innenminister gestern im ZDF . Dies sei die Position aller CDU-Innenminister aus den Ländern. "Stellen Sie sich vor, wenn Terroranschläge über eine längere Zeit gehen, dann ist es doch besser, wenn alle Spezialisten helfen, diese Täter zu fangen", sagte Bouillon. Die Bundeswehr könne logistisch unterstützen, Straßen absperren und den Verkehr regeln sowie Objekte schützen. Voraussetzung für diese Amtshilfe sei die Anforderung durch Länder. "Ich fürchte, die Situationen werden kommen", so Bouillon.

Der Rahmen für Bundeswehreinsätze im Inland sorgt seit geraumer Zeit für Streit in der großen Koalition. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende, Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz , nannte die Vorschläge aus der Union respektlos gegenüber der Polizei . Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter im Saarland sieht Bundeswehreinsätze im Inneren kritisch. Sie seien weder geeignet "die Sicherheit noch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Saarland" zu erhöhen, erklärte der Verband. Der saarländische Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Tressel sagte, ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren sei "noch nicht mal eine Notlösung". Es sei "absurd, den Truppen auf der einen Seite immer mehr Arbeit aufzuhalsen und auf der anderen Seite über deren Überlastung zu klagen". Mit der Forderung wollten CDU-Innenpolitiker davon ablenken, dass sie "jahrelang die Polizei geschrumpft" hätten.

Das Grundgesetz setzt dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren enge Grenzen. Allerdings ist er nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 bereits zur Gefahrenabwehr bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" erlaubt. Derzeit laufen Planungen für gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr auch im Saarland. > : Meinung

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