BGH-Urteil: Ärzte-Korruption ist nicht strafbar

Karlsruhe/Berlin. Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Beifall fand die BGH-Entscheidung bei den Ärzten

Karlsruhe/Berlin. Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Beifall fand die BGH-Entscheidung bei den Ärzten. Dagegen forderten Oppositionspolitiker und Krankenkassen rasch ein Anti-Korruptionsgesetz für Mediziner.Die Richter sprechen zwar von "korruptivem Verhalten" - dies sei jedoch nach geltendem Recht nicht strafbar. Die Grundsatzentscheidung des Großen Senats für Strafsachen war im Gesundheitswesen mit Spannung erwartet worden (Az.: GSSt 2/11).

Der niedergelassene Arzt handele weder als "Amtsträger" noch als "Beauftragter" der gesetzlichen Krankenkassen, hieß es zur Begründung. Auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten Vorteile gewähren, seien entsprechend nicht wegen Korruptionsdelikten strafbar, entschied der BGH. Aus den Reihen der Opposition wurde der Ruf nach Überprüfung der gesetzlichen Regelungen laut. "Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten ist kein Kavaliersdelikt", sagte die Vize-Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Kathrin Vogler (Linke). Das Parlament sei gefordert. Die SPD hatte dazu bereits einen Antrag zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eingebracht, der in den Ausschussberatungen abgelehnt wurde.

Im konkreten Fall hatte eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag von etwa 18 000 Euro übergeben. dpa

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