Erbrecht BGH stärkt Position des Staates als Erbe

Karlsruhe/Dresden · (dpa) Wenn der Staat das Erbe eines Gestorbenen ohne Angehörige antritt, muss er für Hausgeldschulden einer Wohnung in der Regel nur mit der Erbmasse haften.

Das entschied der Bundesgerichtshof am Freitag. Das gelte, solange der Staat den Nachlass abwickele und nicht zu eigenen Zwecken nutze. Grund sei, dass der Staat ein Erbe nicht ausschlagen könne – im Gegensatz zu jedem anderen Erben  (Az. V ZR 309/17).

(dpa)
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