BGH-Präsidentin distanziert sich von Urteil zu „Zigeunerplage“

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof distanziert sich von einem rassistischen Urteil aus dem Jahr 1956, in dem Angehörige der Sinti und Roma unter anderem als "Landplage" bezeichnet wurden. Man könne sich für diese Rechtsprechung nur schämen, sagte BGH-Präsidentin Bettina Limperg gestern bei einem Besuch des Dokumentationszentrums der Sinti und Roma in Heidelberg.

Der BGH lehnte es damals ab, einem "Zigeunermischling" Entschädigung für seine Zwangsumsiedlung im Jahre 1940 zu zahlen. Die von den Nazis betriebene Ausgrenzungs- und Umsiedlungspolitik sei zu dieser Zeit nicht rassisch motiviert gewesen, sondern eine damals "übliche polizeiliche Präventivmaßnahme" zur "Bekämpfung der Zigeunerplage". Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hatte sich eine Distanzierung von dem Urteil gewünscht. Er begrüßte nun die Reaktion. Der BGH hatte 1963 seine Rechtsprechung zwar geändert, sich dabei allerdings nicht von den früheren Formulierungen distanziert.

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