BGH kippt Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord in Ruanda

Karlsruhe · Der Völkermord-Prozess gegen einen ehemaligen Bürgermeister aus Ruanda muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte gestern die Verurteilung am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wegen der Beteiligung an einem Kirchenmassaker in wichtigen Punkten.

In der Neuauflage des Prozesses droht dem Mann nun eine lebenslange Haftstrafe. Bei dem Massaker starben 1994 über 400 Menschen. Das OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte mit anderen den Befehl zum Angriff auf das Gotteshaus gegeben, das Massaker beobachtet, neue Angreifer geholt und den Transport der Leichen zu einer Grube organisiert hat. Verurteilt wurde er aber lediglich wegen Beihilfe zu 14 Jahren Haft. Dem BGH zufolge ist eine härtere Strafe denkbar. Der Mann war 2002 nach Deutschland geflüchtet. Der BGH bekräftigte die Zuständigkeit deutscher Gerichte.

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