BGH fällt Urteil zu Sterbehilfe

Karlsruhe. Es war ein folgenschwerer Schnitt: Auf Rat ihres Anwalts kappte eine Frau den Versorgungsschlauch, über den ihre seit Jahren im Koma liegende Mutter mit Nahrung versorgt wurde. Heute wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt, ob es sich dabei um versuchten Totschlag oder erlaubte Hilfe beim Sterben handelte

Karlsruhe. Es war ein folgenschwerer Schnitt: Auf Rat ihres Anwalts kappte eine Frau den Versorgungsschlauch, über den ihre seit Jahren im Koma liegende Mutter mit Nahrung versorgt wurde. Heute wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt, ob es sich dabei um versuchten Totschlag oder erlaubte Hilfe beim Sterben handelte. Die 76 Jahre alte Mutter lag seit mehr als fünf Jahren im Wachkoma. Sie hatte zuvor in einem Gespräch mit ihrer Tochter den Wunsch geäußert, nicht künstlich ernährt zu werden. Das Pflegeheim in Bad Hersfeld weigerte sich jedoch, die Ernährung über eine Magensonde einzustellen. Nachdem die Tochter den Schlauch durchgeschnitten hatte, wurde der Mutter gegen den Willen der betreuungsberechtigten Kinder eine neue Magensonde gelegt. Sie starb zwei Wochen später an einem Herzinfarkt. Das Landgericht Fulda hatte im April 2009 die Tochter freigesprochen, den Anwalt jedoch zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Frau habe sich auf den Rat des Anwalts verlassen dürfen. Der Anwalt jedoch sei Mittäter eines versuchten Totschlags. Der BGH wird sich in der Revisionsverhandlung mit Fragen des Behandlungsabbruchs bei nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten zu befassen haben. Die Deutsche Hospiz Stiftung sprach von einer "weitreichenden Entscheidung". Es müsse klargestellt werden, "dass es beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen einzig und allein auf den Willen des schwerstkranken Patienten ankommt", heißt es in einer Erklärung. dpa

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