Bessere Haftbedingungen für Zschäpe

München. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Haftbedingungen für die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert. Wie das Gericht gestern mitteilte, dürfen Besuche der Verteidiger künftig ohne Trennscheibe stattfinden. Auch werde der Inhalt der Verteidigerpost nicht mehr kontrolliert, entschieden die Richter

München. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Haftbedingungen für die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert. Wie das Gericht gestern mitteilte, dürfen Besuche der Verteidiger künftig ohne Trennscheibe stattfinden. Auch werde der Inhalt der Verteidigerpost nicht mehr kontrolliert, entschieden die Richter.Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätige, heißt es in dem Beschluss. Es sei davon auszugehen, dass der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) nach dem Tod der beiden Gruppenmitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht mehr existiere. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass Zschäpe über ihre Anwälte mit Sympathisanten oder anderen Unterstützern kommuniziere.

Die 38-Jährige ist als Mittäterin an den Morden des Terror-Gruppe angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG noch entscheiden. Es wird damit gerechnet, dass der Prozess im Frühjahr vor dem Gericht in München beginnt. dpa

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