Covid-19-Maßnahmen vor Weihnachten Corona-Beschlüsse: Diese verschärften Regeln gelten im Dezember

Silvester feiern zu zehnt? Als große Party zählt das in normalen Jahren nicht. Doch im Vergleich zu den sonstigen Dezember-Beschränkungen wäre das schon eine Lockerung.

 Der geschmückte Weihnachtsbaum steht auf dem Leipziger Marktplatz. Eigentlich würde der Leipziger Weihnachtsmarkt in diesen Tagen beginnen, doch er wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt.

Der geschmückte Weihnachtsbaum steht auf dem Leipziger Marktplatz. Eigentlich würde der Leipziger Weihnachtsmarkt in diesen Tagen beginnen, doch er wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt.

Foto: dpa/Jan Woitas

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich mit den Ministerpräsidenten der Länder auf schärfere Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“, betonte die Kanzlerin am Mittwochabend nach mehrstündigen Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. „Geduld, Solidarität, Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt.“ Was jetzt im Dezember gilt:

TEIL-LOCKDOWN: Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestes 20. Dezember geschlossen bleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.

Ab dem 23. Dezember und höchstens bis zum 1. Januar sollen zehn Personen im Familien- und Freundeskreis zusammenkommen können, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

MUND-NASEN-SCHUTZ: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebte öffentliche Orte - welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger, beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.

BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

BAHNVERKEHR: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die „Sitzplatzkapazität“ deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die „Maskenkontrollen“ sollen weiter verstärkt werden, so dass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.

FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa erfuhr.

Städtetagspräsident Burkhard Jung zeigte Verständnis für die Maßnahmen. „Es schmerzt, dass der Teil-Lockdown fortgesetzt werden muss. Jetzt die Kontakte noch weiter zu reduzieren, verlangt uns viel ab“, sagte er den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“. „Aber die Corona-Lage lässt derzeit nichts anderes zu. Je stärker wir jetzt die Regeln einhalten, desto besser kommen wir hoffentlich durch den Winter.“ Er hoffe auf Lockerungen, wenn Impfstoffe verfügbar seien.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagte den „Funke“-Zeitungen, die Lockerungen für Weihnachten und Silvester seien riskant. Er hoffe, dass daraus kein „Kickstarter für die Pandemie“ entstehe. „Aber die Befürchtung ist, dass schärfere Regeln für diese Zeit von der Bevölkerung auch nicht akzeptiert würden.“ Er räumte ein: „De facto haben wir keine Möglichkeit, die Erhaltung der Vorschriften wirksam zu kontrollieren. Daher müssen wir an die Bevölkerung appellieren - und schauen, ob es funktioniert oder nicht.“

Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, unterstützte den Appell zum Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk. Die Kliniken seien in der Pandemie ohnehin schon sehr belastet. „Die Ärztinnen und Ärzte in den Notaufnahmen werden es allen danken, die keine Raketen zünden und erst recht auf Chinaböller verzichten. An Silvester müssen jedes Mal schwerste Verletzungen an Händen und Augen behandelt werden, auch Knalltraumata sind häufige Folgen“, sagte sie den „Funke“-Zeitungen. Hinzu komme die Belastung von Umwelt und Gesundheit durch Feinstaub. „Das alles sollten wir uns diesmal bitte sparen.“ In den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschlands verlangte Johna, Bund und Länder müssten endlich dafür sorgen, dass ausreichend Schnelltests für Klinikpersonal zur Verfügung stünden.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, nannte die Beschlüsse für den Schulbereich „enttäuschend und riskant“. Sie sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, sie hätte sich stärkere Entscheidungen für den Wechselunterricht gewünscht, also die Aufteilung von Klassen in Schülergruppen, die dann abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden.

(dpa)
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