Berliner Gericht lehnt Schulbefreiung am Welthumanistentag ab

Berlin · Mit ihrer Klage für eine Unterrichtsbefreiung am Welthumanistentag ist eine Berliner Mutter auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Frau wollte eine Gleichstellung nicht-religiöser mit religiösen Feiertagen erreichen.

Sie hätte aber nicht dargelegt, dass der verfassungsrechtlich verbürgte Gleichheitsgrundsatz verletzt sei, begründete der 3. Senat des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestern seine Ablehnung (OVG 3 N 61.13). Eine weitere Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. Nach dem Berliner Schulgesetz haben nur konfessionsgebundene Schüler an bestimmten Feiertagen, zum Beispiel am Reformationstag und am Buß- und Bettag, unterrichtsfrei.

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