Axel Springer bekommt im Streit mit Schröder in Straßburg Recht

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Pressefreiheit gestärkt. Es ging um einen kritischen Artikel in der „Bild“ über einen hoch bezahlten Managerposten für Altkanzler Gerhard Schröder (SPD).

Der Politiker hatte bei einem deutschen Gericht vor Jahren erfolgreich gegen jede weitere Veröffentlichung der strittigen Passage geklagt. Der Axel Springer Verlag wehrte sich und bekam nun in Straßburg Recht. Das Verbot habe das Recht auf Meinungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, heißt es in dem EGMR-Urteil. Die Vorinstanz und die deutsche Regierung "konnten nicht überzeugend darlegen, warum der Schutz des Rufes des früheren Bundeskanzlers über das Recht des Verlags auf Meinungsfreiheit " gestellt werden sollte. Deutschland muss dem Verlag nun mehr als 41 000 Euro Kosten ersetzen. Springer sprach von einem "Grundsatzurteil für die Freiheit der Berichterstattung".

In dem Streit ging es darum, ob die Zeitung das Zitat eines FDP-Politikers wiedergeben durfte. Dieser hatte 2005 die Frage aufgeworfen, ob Schröder die damalige vorgezogene Bundestagswahl durch eine verlorene Vertrauensfrage herbeigeführt hatte, um sein Amt als Kanzler loszuwerden, "weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren". Gemeint war damit Schröders neues Amt als Aufsichtsratschef des russisch-deutschen Gaspipeline-Unternehmens Nord Stream.

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