Ausschluss vieler Ausländer vom Kindergeld rechtmäßig
München. Der Ausschluss vieler Ausländer vom Kindergeld ist verfassungsgemäß. Daran hält der Bundesfinanzhof (BFH) fest, wie das oberste Finanzgericht gestern in München mitteilte. Es reagierte damit auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dezember, das entsprechende Gesetzesvorgaben zum Eltern- und Erziehungsgeld dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hatte
München. Der Ausschluss vieler Ausländer vom Kindergeld ist verfassungsgemäß. Daran hält der Bundesfinanzhof (BFH) fest, wie das oberste Finanzgericht gestern in München mitteilte. Es reagierte damit auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dezember, das entsprechende Gesetzesvorgaben zum Eltern- und Erziehungsgeld dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hatte. Nach den gleichlautenden Paragrafen bekommen bestimmte Ausländergruppen mit Aufenthaltserlaubnis die Sozialleistungen nur, wenn sie zuvor mindestens drei Jahre rechtmäßig gearbeitet oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Betroffen sind etwa Kriegsflüchtlinge sowie Ausländer, die aus gesundheitlichen oder anderen humanitären Gründen in Deutschland bleiben dürfen (Az: 10 III R 1/08). afp