Folgen des EU-Austritts Was der Brexit jetzt konkret bedeutet

Brüssel · Nach 17 197 Tagen geht ein historisches Kapitel zu Ende. 47 Jahre und einen Monat war Großbritannien nach dem Beitritt 1973 Mitglied in der Europäischen Union und deren Vorläufer. Jetzt schwimmt sich das Vereinigte Königreich frei, kappt die Bande mit Brüssel.

An diesem Freitagabend um 24 Uhr Brüsseler Zeit ist Brexit.

Wie stark trifft der Brexit die EU?

Die Europäische Union verliert eine Atommacht und ein ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat. Von den bisher rund 512 Millionen Einwohnern der EU bleiben nur gut 446 Millionen übrig. Das Bruttoinlandsprodukt der EU von 15,3 Billionen Euro 2018 schrumpft um rund 15 Prozent. Weil Großbritannien einer der wichtigsten Beitragszahler war, fehlen in den Jahren ab 2021 rechnerisch bis zu 14 Milliarden Euro pro Jahr im EU-Haushalt. Auch deutsche Steuerzahler sollen einen Teil der Lücke stopfen.

Wer muss jetzt aufpassen?

Ein tiefer Einschnitt ist der Brexit vor allem für die 3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien und die 1,2 Millionen Briten in der EU. Der Austrittsvertrag sichert ihnen zu, dass sie und ihre engsten Angehörigen weiter leben können wie bisher. Doch müssen sich EU-Bürger in Großbritannien bis Ende des Jahres registrieren lassen, sonst könnten sie das Aufenthaltsrecht doch verlieren. Auch einige EU-Staaten haben Registrierungspflichten.

Was ändert sich für Reisende im Krankheitsfall?

Wurden gesetzlich Versicherte aus Deutschland in Großbritannien  krank, konnten sie sich bisher unter Vorlage ihrer Gesundheitskarte bei britischen Ärzten ohne Mehrkosten behandeln lassen. Während des Übergangszeitraums nach dem Brexit gelten bis Ende des Jahres nun aber neue Regeln: Nach Angaben der Siemens Betriebskrankenkasse müssen Reisende nach dem Brexit bei einer Behandlung durch den britischen National Health Service (NHS) in Vorkasse gehen. Da Großbritannien kein EU-Mitglied mehr ist, gilt auch die europäische Gesundheitskarte hier nicht mehr. Bis Ende des Jahres erstatten Krankenkassen Versicherten aber noch maximal die Kosten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wäre.

Wie geht es ab 1. Februar weiter?

Am 3. Februar will die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verhandlungslinie machen, die die 27 bleibenden EU-Staaten zunächst beraten und dann am 25. Februar billigen wollen. Kurz darauf können die Verhandlungen starten. Im Juni will die EU Zwischenbilanz ziehen.

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