Grenzüberschreitende Rechtsfälle London will Zivilklagen nach Brexit regeln

London · Großbritannien strebt eine „tiefe und umfassende“ Zusammenarbeit mit der EU bei grenzüberschreitenden Zivilprozessen nach dem Brexit an. Innerhalb der Europäischen Union sind solche Rechtsfälle geregelt. Dies entfällt aber für das Vereinigte Königreich, wenn es sich im März 2019 von der EU trennt. Neue Regelungen, die sich stark an der bisherigen Praxis orientieren, sollen Privatpersonen und Geschäftsleuten auch künftig Sicherheit geben, teilte das Brexit-Ministerium gestern in London mit.

Mehr Menschen als je zuvor „leben ihr Leben jenseits der Grenze“, sagte der britische Justizminister David Lidington dem Sender BBC. Mit neuen Regelungen müsse auch in Zukunft Bürokratie vermieden werden, etwa „wenn sich eine deutsche Frau von einem Briten scheiden lässt“. Für länderübergreifende Sorgerechtsstreits um Kinder und bei Verbraucherklagen nach Online-Bestellungen im Ausland seien klare Zuständigkeiten ebenfalls notwendig, erläuterte der Minister.

Heute will sich das Ministerium zum Europäischen Gerichtshof äußern. Premierministerin Theresa May hatte bereits vor Monaten angekündigt, dass sich ihr Land nicht länger diesem Gericht unterwerfen will.

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