Gerichtsentscheid in letzter Minute Wachkoma-Patient Vincent Lambert darf weiterleben

Paris · Ein Gericht in Paris hat entschieden, dass die lebenserhaltenden Maschinen für den 42-Jährigen vorerst nicht abgeschaltet werden. Der Fall bewegt ganz Frankreich.

Die Mutter von Vincent Lambert ist erleichtert. Ihr Sohn wird noch nicht sterben. Die Maschinen, die ihn am Leben halten, werden nicht abgeschaltet. Ein französisches Berufungsgericht hat in letzter Minute entschieden, dass die Ärzte die Zufuhr von Ernährung und Flüssigkeit wieder aufnehmen müssen, die sie kurz zuvor am Montagabend ausgesetzt hatten. Zu jenem Zeitpunkt hatte die 73-jährige Viviane Lambert vor dem Uniklinikum in Reims gestanden und voller Verzweiflung geschrien: „Das sind Monster! Monster! Das sind Nazis.“ Dann kam der überraschende Aufschub, in einigen Wochen wird nun ein Ausschuss der Vereinten Nationen über das Schicksal von Vincent Lambert entscheiden.

Das Ringen um das Leben oder Sterben des Wachkomapatienten ist nicht nur ein Kampf der Gerichte. Niemand in Frankreich bleibt von der Geschichte unberührt. Philosophen stellen die fundamentalen Fragen nach der Würde des Menschen. Mediziner streiten sich, was sie machen dürfen – und was nicht. Soziologen äußern sich dazu, wie unsere Gesellschaft mit dem Sterben umgeht. Vertreter der Kirchen fragen, ob Menschen dem Leben überhaupt ein Ende setzten dürfen.

Der Leidensweg von Vincent Lambert begann vor über zehn Jahren, als er mit seinem Motorrad schwer verunglückte. Bei dem Unfall zog er sich schwere Verletzungen am Kopf zu und fiel in einen Zustand, der als Wachkoma bezeichnet wird. Dieses sogenannte apallische Syndrom wird durch massive Hirnschädigungen hervorgerufen, wobei es meist zu einem Ausfall der gesamten Funktion des Großhirns kommt. Andere Hirnarale und das Rückenmark arbeiten hingegen weiter.

Im Lauf der Jahre kam es in der Familie des inzwischen 42-jährigen Patienten zu heftigen Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Eltern und Geschwister sind dagegen, die lebenserhaltenden Maschinen abzuschalten. Seine Frau aber ist sich sicher, dass ihr Mann sich nie gewünscht hätte, dass sein Leben künstlich verlängert wird. Sie will, dass er „in Würde gehen“ kann. Ein zentrales Problem ist auch, dass es keine Patientenverfügung gibt.

Zuletzt haben sich immer wieder Mediziner zu Wort gemeldet, die erklären, dass das Sterben in solch einem Zustand kein Leiden bereite. Faktisch verdurste der Mensch zwar, er nehme das allerdings nicht wahr, da Wachkomapatienten kein Bewusstsein mehr besäßen und zur Sicherheit zudem starke Schmerzmittel bekämen. Genau hier setzt die Kritik von 70 französischen Ärzten aus verschiedenen Fachbereichen an, die jüngst eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht haben. Sie verlangten, dass die Maschinen nicht abgestellt werden und argumentieren, dass Patienten im Wachkoma keine Sterbenden seien und nicht geklärt sei, in welchem Zustand des Bewusstseins sich Vincent Lambert tatsächlich befinde.

Manche Franzosen befürchten, dass durch den Fall von Vincent Lambert Grenzen verschoben werden, wann Mediziner die lebenserhaltenden Geräte eines Menschen abschalten dürfen. In Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.

Man verliere nicht die Menschenwürde, wenn man physisch eingeschränkt ist, unterstreicht Jean-Frédéric Poisson, Vorsitzender der christdemokratischen Partei (PCD) in der Nationalversammlung. Folge man diesem Denken, besäßen Menschen mit körperlicher Behinderung weniger Würde als Menschen ohne Handicap. Ähnlich argumentiert Laurence de Charette, Chefin der konservativen Tageszeitung Le Figaro. Sie glaubt, dass das Schicksal von Vincent Lambert den Menschen so große Angst mache, weil wir in einer Gesellschaft leben, die mit großem Eifer daran arbeite, den Tod zu überwinden.

Das Argument, dass es der Würde des Menschen entspreche, Vincent Lambert unter den gegebenen Umständen sterben zu lassen, lassen beide nicht gelten. Würdig sei es, das Ende des Lebens zu begleiten, ohne den Tod zu behindern, schreibt Laurence de Charette. Es habe nichts mit Menschenwürde zu tun, den Tod herbeizuführen und das Leben zu behindern. Das sei Sterbehilfe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort