Disziplinierung von Richtern wird ausgesetzt Justizreform: Polen verliert vor dem EU-Gerichtshof

Brüssel · (dpa) Im Streit um die polnischen Justizreformen hat die nationalkonservative Regierung in Warschau einen deutlichen Dämpfer vor dem Europäischen Gerichtshof bekommen. Die 2018 gegründete Disziplinarkammer muss ihre Arbeit nach einer Entscheidung vom Mittwoch zunächst aussetzen, weil sie möglicherweise nicht unabhängig ist.

Mit ihrer Entscheidung gaben die Luxemburger Richter einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt. Ein endgültiges Urteil wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt treffen (Rechtssache C-791/19 R).

Die PiS-Regierung baut das Justizwesen Polens seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt. Darüber hinaus begann die Brüsseler Behörde 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Damit können einem Staat bei Verstößen gegen EU-Grundrechte im äußersten Fall Stimmrechte entzogen werden. Das Verfahren stockt jedoch.

Warschau zeigte sich bislang wenig einsichtig – so auch im Falle der jüngsten Entscheidung. Sie verletze die Souveränität Polens, schrieb der stellvertretende Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Der Europäische Gerichtshof habe in dieser Angelegenheit seiner Meinung nach keine Kompetenz.

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