Terrorbekämpfung EU-Gutachten stärkt Verbot der Datenspeicherung

Luxemburg · Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters auch bei der Terrorbekämpfung gegen EU-Recht. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmäßig, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten hervorgeht.

Damit stützt der Gutachter ein wichtiges EuGH-Urteil von 2016, wonach die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Demnach verstoßen die Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien gegen EU-Recht. Gerichte aus diesen Ländern hatten gefragt, ob die fraglichen EU-Regeln auch in Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Terror angewendet werden müssten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort