Augenzeuge im RAF-Prozess relativiert Angaben

Stuttgart. Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat ein Augenzeuge des Buback-Attentats von 1977 Angaben aus seiner ersten polizeilichen Vernehmung relativiert. Als gestern die erste Aussage des Mannes vom Tattag des 7. April 1977 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verlesen wurde, monierte der 63-jährige Jurist einen "logischen Fehler"

Stuttgart. Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat ein Augenzeuge des Buback-Attentats von 1977 Angaben aus seiner ersten polizeilichen Vernehmung relativiert. Als gestern die erste Aussage des Mannes vom Tattag des 7. April 1977 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verlesen wurde, monierte der 63-jährige Jurist einen "logischen Fehler". Er habe - anders als in der Erstvernehmung beschrieben - nicht direkt gesehen, wie geschossen wurde, sondern erst nach den Schüssen aus dem Fenster seines Dienstgebäudes geschaut. In der Erstvernehmung sagte er aus, dass die beiden Personen auf dem Tatmotorrad "richtig wuchtig" ausgesehen hätten. Gestern sagte er, er vermute jetzt, dass diese Person "eine Tasche vor sich hatte". Ungefragt betonte er: "Ich kann nicht sagen, ob ein Mann oder eine Frau hinten auf dem Motorrad war." dapd

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