Auch Firmen-Erben sollen Steuern zahlen

München. Die fast vollständige steuerliche Freistellung beim Vererben von Betriebsvermögen ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungswidrig. Die seit Januar 2009 geltende Regelung im Erbschaftsteuergesetz bevorzuge die Erben von Betriebsvermögen, von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie von Anteilen an Kapitalgesellschaften

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