Auch der Anti-Terror-Kampf hat Grenzen

Es ist ein Urteil mit Wucht. An die 120 Seiten lang, in vielem grundsätzlich, und es reicht im Grunde weit über die Bewertung des BKA-Gesetzes hinaus. Eigentlich geht es nur um die Befugnisse des Bundeskriminalamtes, aber darin steckt - wieder einmal - die klare Botschaft an die Bundesregierung: Der Kampf gegen den Terrorismus ist wichtig, er rechtfertigt jedoch nicht alles. Es muss dabei Grenzen geben.

 Erfolgreiche Kläger: Hans-Christian Ströbele (Grüne), Gerhart Baum und dessen Anwalt Burkhard Hirsch (beide FDP, v.l.). Foto: U.Deck/dpa

Erfolgreiche Kläger: Hans-Christian Ströbele (Grüne), Gerhart Baum und dessen Anwalt Burkhard Hirsch (beide FDP, v.l.). Foto: U.Deck/dpa

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Auf den ersten Blick wirkt die Entscheidung der Karlsruher Richter furchtbar kleinteilig: Protokollierungspflichten, aufsichtliche Kontrolle, dieser Paragraf zu weit gefasst, jener nicht hinreichend genug bestimmt. Das Innenministerium hat ein gutes Stück Arbeit vor sich, all die Vorbehalte und Einschränkungen wie gefordert bis Mitte 2018 in das beanstandete BKA-Gesetz einzubauen.

Ist das Karlsruher Urteil von gestern (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) nun ein "Meilenstein für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit", wie es die Bundesbeauftragte für Datenschutz , Andrea Voßhoff (CDU ), nennt? Oder verkomplizieren die zahllosen Vorgaben ohne Not das elementare Anliegen Anti-Terror-Kampf , wie es Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU ) anklingen lässt? Das sind die Fakten:

18 Einsätze in sieben Jahren - Die Befugnisse des BKA Nachgebessert werden muss ein Gesetz, das seit gut sieben Jahren in Kraft ist. Anfang 2009 bekommt das Bundeskriminalamt (BKA) nach langer politischer Auseinandersetzung neue Kompetenzen. Seither jagen die Kriminalpolizisten des Bundes nicht mehr nur Straftäter, sie sollen auch potenzielle Terroristen aufspüren. Das BKA-Gesetz gibt ihnen dafür ein Bündel neuer Befugnisse an die Hand. Unter anderem dürfen die Ermittler Wohnungen von Verdächtigen ausspähen und abhören und heimlich Computer-Festplatten ausspionieren.

Solche Befugnisse hatten zuvor schon die Polizeien der Länder. Das BKA soll im Wesentlichen aktiv werden, wenn es länderübergreifend eine Terrorgefahr gibt. Laut Innenministerium war das bisher erst 18 Mal der Fall. Ein Beispiel ist der Einsatz gegen die "Düsseldorfer Zelle ", vier Männer, die 2014 verurteilt wurden, weil sie für Al Qaida Anschläge in Deutschland geplant haben sollen. Laut Ministerium trugen die BKA-Ermittler dazu einen entscheidenden Teil bei, indem sie Wohnungen abhörten und Verdächtige beschatteten.

Deutschland als Terror-Ziel - Wie viel Sicherheit braucht es?

Aus Sicht der Bundesregierung sind rigide Sicherheitsgesetze notwendig - denn die Gefahr eines islamistischen Anschlags sei groß. Tatsächlich ist Deutschland seit langem ein potenzielles Ziel von Terroristen . Die Sicherheitsbehörden zählen etwa 1100 Menschen in der Bundesrepublik zum "islamistisch-terroristischen" Spektrum. Darunter sind gut 470 sogenannte Gefährder - also Personen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Anschlag begehen könnten.

Bislang gab es erst einen tödlichen islamistisch motivierten Anschlag auf deutschem Boden: Arid Uka erschoss im März 2011 am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten und verletzte zwei weitere schwer. Neun andere islamistische Anschläge wurden laut Sicherheitsbehörden verhindert, zwei Versuche scheiterten an technischen Problemen.

Kritiker wie der liberale Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum oder der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele , die jetzt auch in Karlsruhe klagten, halten die ständige Verschärfung der Sicherheitsgesetze dagegen für völlig unverhältnismäßig. Sie meinen: Im Namen der Sicherheit wird die individuelle Freiheit beschränkt. Ein Restrisiko bleibt ohnehin immer - jede Überwachung hat Grenzen.

Wenn die Richter einschreiten - Karlsruhe als Korrektiv

Die Verfassungsrichter haben immer wieder dafür gesorgt, dass die Politik das rechte Maß nicht verliert. 2006 stellen sie etwa klar, dass kein Passagierflugzeug abgeschossen werden darf, auch wenn Terroristen an Bord sind. Den rechtlichen Rahmen für die Online-Durchsuchungen des BKA setzen sie mit einem Urteil von 2008, das erstmals ein Grundrecht auf den Schutz des persönlichen Computers formuliert. 2013 verhindern sie, dass in der Antiterrordatei Menschen landen, die lediglich mit Terrorverdächtigen Kontakt haben. Das Urteil zum BKA-Gesetz knüpft an diese Entscheidungen an.

Der erste Senat hält die Befugnisse der Ermittler zwar für prinzipiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Er will aber zuverlässig sichergestellt sehen, dass zum Beispiel nicht Menschen in intimen Situationen bespitzelt werden oder Daten aus einer Überwachung am Ende zu ganz anderen Zwecken bei einer Behörde im Ausland landen.

Drei der acht Richter wollten diese Entscheidung allerdings nicht mehr mittragen - sie haben den Eindruck, dass das Verfassungsgericht inzwischen selbst das rechte Maß verliert. "Es hätte genügt, dem Gesetzgeber lediglich das Sicherheitsniveau vorzugeben", meint etwa Michael Eichberger. Und Wilhelm Schluckebier nennt es "kaum erträglich", dass der Rechtsstaat am Ende womöglich "wegsehen muss", weil er bestimmte Daten nicht verwenden darf.

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