Atomstreit erreicht den Bundesrat

Berlin. Die von der SPD regierten Bundesländer sind damit gescheitert, eine Beteiligung des Bundesrates bei der Verlängerung der Atomlaufzeiten zu erzwingen. Ein entsprechender Antrag mehrerer SPD-Länder fand am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin und Brandenburg wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen

Berlin. Die von der SPD regierten Bundesländer sind damit gescheitert, eine Beteiligung des Bundesrates bei der Verlängerung der Atomlaufzeiten zu erzwingen. Ein entsprechender Antrag mehrerer SPD-Länder fand am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin und Brandenburg wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die schwarz-gelbe Regierung will die Betriebszeiten der 17 deutschen Meiler um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern. Der Bundestag hat die neuen Atomgesetze und das Energiekonzept bereits beschlossen. In drei Wochen wird sich der Bundesrat noch einmal mit der Atomfrage beschäftigen. Da Schwarz-Gelb das Gesetzespaket als nicht zustimmungspflichtig geschnürt hat, könnten die Länder aber lediglich einen Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen. In letzter Konsequenz müsste Schwarz-Gelb mit der eigenen Mehrheit im Parlament die Beschlüsse erneut durchsetzen. Den Bundesrat will die Koalition umgehen, weil sie dort keine Mehrheit hat. Dieses Vorgehen ist unter Juristen umstritten. Es liegen Gutachten mit unterschiedlichen Bewertungen vor.

Die neue Bundesratspräsidentin Hannelore Kraft (SPD, Foto: dpa) warb zu Beginn der Sitzung für einen neuen Konsens zwischen Bürgern und Politik. In ihrer Antrittsrede sagte sie: "Die Bürger suchen nach Antworten. Dabei erwarten sie von uns eine Politik, die Respekt vor ihnen zeigt. Sie wollen mehr Dialog statt Distanz, mehr Miteinander statt gegeneinander."

Neben der Atompolitik ging es im Bundesrat um weitere Themen:

Zivildienst: Die von den Ländern betriebenen Jugenddienste und der neue bundesweite freiwillige Zivildienst sollen gleichermaßen vom Bund gefördert werden. Die Länder befürchten, dass die freiwilligen Dienste wie das Soziale und Ökologische Jahr unter dem Aufbau des neuen Zivildienstes nach dem Aussetzen der Wehrpflicht leiden.

Kredite: Für die Banken gelten jetzt schärfere Regeln bei Krediten und höhere Hürden beim Eigenkapital. Die neuen Vorgaben beim Weiterverkauf von Kreditforderungen sollen allerdings erst später greifen als vom Bundestag geplant. Solche Verbriefungen gelten als Hauptauslöser der Finanzkrise, weil darin auch "Gift-Papiere" versteckt wurden.

Blutproben: Staatsanwaltschaft und Polizei sollen ohne richterliche Anordnung die Entnahme von Blutproben anordnen können. Kritiker meinen aber, dass solch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nur mit Beteiligung eines Richters möglich sein sollte. Über die Änderung der Strafprozessordnung muss nun der Bundestag entscheiden. dpa

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