Asylanträge Asylrecht: Schutzstatus geht bei Heimreise verloren

Berlin · () Flüchtlinge in Deutschland, die für einen vorübergehenden Besuch wieder in ihre Heimat reisen, können ihren Schutzstatus verlieren. Laut Gesetz gelte ein Asylantrag in Deutschland als zurückgenommen, wenn der Antragssteller in einem laufenden Verfahren in den Staat zurückreist, in dem er verfolgt wurde, erläuterte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin.

Die vorgebliche Verfolgung verliere an Plausibilität, wenn man freiwillig beispielsweise zu Urlaubszwecken zurückkehre. Bei denjenigen, die schon einen Status als anerkannter Flüchtling oder Asylsuchender hätten, könne dies ebenfalls dazu führen, dass positive Bescheide wieder zurückgenommen würden.

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