Asyl nur für Verfolgte

Meinung:

Asyl nur für Verfolgte

Von SZ-Redakteur Jörg Wingertszahn

Wer in Deutschland Asyl beantragt, muss einkalkulieren, dass sein Antrag nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände abgelehnt wird. Die fällige Konsequenz ist die Ausreise. Wer das nicht freiwillig tut und sich weigert, muss mit seiner Abschiebung rechnen. Auch das ist nur konsequent. Dass die rechtstaatlichen Regeln dabei eingehalten werden, ist eine Selbstverständlichkeit. Das Recht auf Asyl soll denjenigen vorbehalten bleiben, die in ihrer Heimat Verfolgung, Folter und Tod erwarten. Für alle anderen, die vielleicht aus wirtschaftlichen Gründen kommen, müssen andere Möglichkeiten der Einwanderung gefunden werden - ohne Garantie auf Aufnahme.

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