Arbeitsagentur muss nicht für Jobs in Rotlichtbar werben

Mainz · Die Bundesagentur für Arbeit muss Stellenangebote für Bardamen in einem Rotlicht-Etablissement nicht auf ihrem Internet-Stellenportal "Jobbörse" veröffentlichen. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht in Mainz wies in einem gestern veröffentlichten Urteil die Klage einer Bordell-Betreiberin aus Speyer ab, deren Stellenanzeigen und Nutzerkonto gelöscht worden waren (AZ: L 1 AL 67/15). Die Mainzer Richter erklärten, der Eingriff sei "durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gedeckt".

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