Anwalt stellt Rückzahlung bei Hartz IV in Frage

Berlin. Hartz IV-Empfänger müssen nach Ansicht des Sozialrechtsanwalts Hartmut Kilger das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Kindergeld nicht zwingend zurückzahlen. Im ARD-Hauptstadtstudio betonte Kilger, es sei nicht so einfach, von den betroffenen Familien die 20 Euro pro Kind zurückzufordern

Berlin. Hartz IV-Empfänger müssen nach Ansicht des Sozialrechtsanwalts Hartmut Kilger das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Kindergeld nicht zwingend zurückzahlen. Im ARD-Hauptstadtstudio betonte Kilger, es sei nicht so einfach, von den betroffenen Familien die 20 Euro pro Kind zurückzufordern. Zum einen seien dagegen Bremsen im Sozialgesetzbuch und zum anderen im Bürgerlichen Gesetzbuch eingebaut.Die Diskussion um eine Rückzahlung ist mit der Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2010 aufgekommen. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit hatte bestätigt, dass Hartz-IV-Empfänger einen Rückforderungsbescheid über 20 Euro erhalten. Grund für die Rückforderung ist nach Angaben der Bundesagentur, dass das Kindergeld mit dem Sozialgeld verrechnet wird. Während bei der Kindergelderhöhung im Januar 2009 noch für bis zu drei Monate akzeptiert wurde, dass Hartz-IV-Empfänger mehr als das ihnen zustehende Sozialgeld für ihre Kinder erhielten, habe die Bundesregierung diesmal auf dem Stichtag 1. Januar bestanden. Hartz-IV-Empfänger, deren Bescheide noch im Dezember nach alter Rechtslage erstellt wurden, sollten nun den zu viel bezahlten Betrag zurückzahlen. Kilger allerdings hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückforderung. Die Rechtsordnung basiere darauf, dass vorliegende Bescheide Bestand haben sollen, dass also "der Bürger drauf vertrauen kann, dass die nicht einfach zurückgenommen werden können". Zudem gebe es einen so genannten Vertrauensschutz. Ferner stehe die Frage, ob die Leute das zu viel ausbezahlte Geld noch haben. Der Anwalt wies darauf hin, dass die Empfänger der Rückzahlungsbescheide innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegen können. Die Bundesagentur müsse dann jeden Einzelfall prüfen. dpa/ddp

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