Gericht stoppt vom Bund auserkorene Kandidatin Präsidentin des Saar-Finanzgerichts darf nicht zum Bundesfinanzhof

München · Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Ernennung der neuen Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs gestoppt. Grund ist, dass die frühere Bundesregierung Anke Morsch, der Präsidentin des saarländischen Finanzgerichts, nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht den Vorzug gab.

Anke Morsch darf nicht als Vizepräsidentin zum Bundesfinanzhof
Foto: Iris Maurer
(dpa)
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