Altersgrenze von 65 für Polizisten verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die Anhebung der Altersgrenze für rheinland-pfälzische Polizeibeamte auf 65 Jahre ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein höheres Pensionsalter mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung sei zulässig. Bis 2004 lag die Pensionsgrenze für Polizisten in Rheinland-Pfalz bei 60 Jahren

Karlsruhe. Die Anhebung der Altersgrenze für rheinland-pfälzische Polizeibeamte auf 65 Jahre ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein höheres Pensionsalter mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung sei zulässig. Bis 2004 lag die Pensionsgrenze für Polizisten in Rheinland-Pfalz bei 60 Jahren. Das Gericht hat zudem keine Einwände gegen die Möglichkeit der Frühpensionierung von Polizisten, die besonderen Belastungen ausgesetzt waren. Es verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, dass solche Beamte bereits mit 60 pensioniert würden, während alle anderen mit 65 in den Ruhestand gehen (Az: 2 BvR 1080/07 - Beschluss vom 23. Mai 2008). dpa

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