Ärzteschaft lockert Grundsätze bei Sterbehilfe

Berlin. Wenn Sterbenskranke ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollen Ärzte künftig nach ihrem Gewissen entscheiden: Die Beihilfe zur Selbsttötung gilt nicht mehr in jedem Fall als unethisch. Dies stellte die Bundesärztekammer in ihren neuen Grundsätzen zur Sterbebegleitung klar

Berlin. Wenn Sterbenskranke ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollen Ärzte künftig nach ihrem Gewissen entscheiden: Die Beihilfe zur Selbsttötung gilt nicht mehr in jedem Fall als unethisch. Dies stellte die Bundesärztekammer in ihren neuen Grundsätzen zur Sterbebegleitung klar. "Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, dann brechen wir nicht den Stab über sie", sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe (Foto: dpa) gestern in Berlin. Damit lockert die Spitze der deutschen Ärzteschaft ihre berufsethischen Vorgaben. In den neuen "Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" - einer Art Orientierungshilfe - heißt es jetzt nur noch: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." Bisher galt, dass dies dem ärztlichen Ethos widerspreche.Es geht um Fälle, in denen Sterbenskranke ihre Ärzte bitten, ihnen einen raschen Tod zu ermöglichen oder dies nicht zu verhindern. Denkbar ist etwa, dass der Arzt dem Patienten tödliche Medikamente verschafft, die dieser dann selbst einnimmt. Hoppe nannte ein anderes Beispiel: Ein Arzt hatte nichts unternommen, als er entdeckte, dass seine todkranke Patientin große Mengen Schlafmittel genommen hatte.

Scharf davon abgegrenzt sehen die Ärzte aber weiter die aktive Sterbehilfe - also die Tötung durch den Arzt, möglicherweise auf Verlangen des Kranken oder von Verwandten. Dagegen habe man klar Stellung bezogen, betonte Hoppe. Dazu heißt es in den neuen Grundsätzen zur Sterbebegleitung: "Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt."

Entscheidung bleibt schwierig

Auch bei der Hilfe zum Suizid bleibt die Entscheidung für den Mediziner schwierig. Denn nach der Berufsordnung - dem Standesrecht, das für Mediziner praktisch Gesetzeskraft hat - bleibt die Beihilfe verboten. Über eine Änderung auch dieses Regelwerks werde intensiv debattiert, sagte Hoppe. Sie steht auf der Tagesordnung für den Deutschen Ärztetag Ende Mai in Kiel.

In einer Umfrage hatten im vergangenen Jahr 34 Prozent der Ärzte angegeben, sie seien schon einmal um Hilfe beim Suizid gebeten worden. Immerhin 30 Prozent der befragten Mediziner sagten, sie wünschten eine Regelung, die eine solche Beihilfe erlaubt. dapd

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