Ärztekammer will am Verbot der Sterbehilfe festhalten

Bielefeld. Die Bundesärztekammer will aktive Sterbehilfe durch Ärzte auch künftig mit Hilfe berufsrechtlicher Vorschriften ausschließen

Bielefeld. Die Bundesärztekammer will aktive Sterbehilfe durch Ärzte auch künftig mit Hilfe berufsrechtlicher Vorschriften ausschließen. Das Verbot solle weiterhin im Berufsrecht verankert werden, auch für den Fall, dass der staatliche Gesetzgeber die sogenannte aktive Sterbehilfe durch Ärzte straffrei stelle, sagte Vorstandsmitglied Theodor Windhorst der Tageszeitung "Neue Westfälische". Man werde auf jeden Fall die ethische Norm hochhalten. Vor dem Hintergrund einer in den Niederlanden geplanten Sterbeklinik kritisierte Windhorst die Entwicklung im Nachbarland. Dort ist seit 2002 aktive Sterbehilfe durch Ärzte unter bestimmten Bedingungen gestattet. epd

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