Ärzte können Kranken bald Cannabis verschreiben

Berlin · Cannabis auf Rezept: Schwerkranke Menschen können künftig auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten. Die gestern beschlossene Neuregelung tritt bereits im März in Kraft.

 Proteste wie diese haben Wirkung gezeigt. Foto: dpa

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Schwerkranken Menschen in Deutschland wird der Zugang zu Cannabis als Medikament deutlich erleichtert. Der Bundestag beschloss gestern einstimmig einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Krankenkassen müssen die Therapie dann bezahlen. Wenn ein Arzt eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder Symptome erwartet, kann er Cannabis auf Rezept verschreiben, etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten.

Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll staatlich geregelt werden. Eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll sicherstellen, dass in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll das Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden.

"Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden", erklärte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU ). Die Neuregelung sei auch "ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung". Cannabis kommt bisher nur mit einer Ausnahme-Genehmigung als Heilmittel zum Einsatz. Bundesweit hatten rund 1000 Menschen eine solche Erlaubnis.

Anders als im Parlament üblich lobte die Opposition die Koalition für das Gesetz. Es lasse "wenig Spielraum zum Meckern", sagte der Drogenexperte der Linken, Frank Tempel. Der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe erklärte, nach mehr als einem Jahrzehnt der Auseinandersetzungen gehe für viele Kranke ein "Leidensweg" zu Ende. Nach Angaben von Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU ) müssen Patienten nicht austherapiert sein, bevor ein Arzt Cannabis verschreibt. Zudem müssten die Kassen die Therapie innerhalb von drei Tagen erlauben. Der Eigenanbau bleibt in Deutschland weiterhin verboten. >

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