Ärger um die Mütterrente

Berlin · Die Bundesregierung plant keine Korrekturen, um die Benachteiligung von Adoptiveltern bei der Mütterrente zu beseitigen. "Änderungen sind nicht angedacht", erklärte ein Sprecher des Arbeitsministeriums gestern auf SZ-Anfrage. Seit dem 1. Juli ist die höhere Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in Kraft. Doch manche gehen leer aus. So wie Bettina von Kleist in Berlin . Die 65-jährige Buchautorin hatte am 8. Oktober 1982 einen Jungen zu sich genommen, der zu diesem Zeitpunkt ein Jahr und fünf Monate alt war. Die Rentenversicherung teilte ihr jedoch mit, dass das Adoptivkind bei der Mütterrente nicht berücksichtigt werden könne, weil es erst nach dem ersten Lebensjahr in die neue Familie kam. "Dieser Umstand trifft auch viele andere Adoptiveltern", klagt von Kleist. Die genaue Zahl ist unbekannt. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 1500 Kinder von fremden Familien adoptiert. Tatsächlich ist für die Anrechnung der Erziehungszeiten das Geburtsdatum des Kindes maßgebend. Für vor 1992 geborene Kinder sind jetzt grundsätzlich die ersten 24 Lebensmonate entscheidend. Bis zum 1. Juli waren es nur die ersten zwölf. Dafür bekommen Mütter nun zwei Rentenpunkte gutgeschrieben, anstatt nur einen. In den alten Bundesländern entspricht das derzeit 28,61 Euro. Im Kleingedruckten unterscheidet das neue Gesetz allerdings zwischen Müttern, die bereits vor dem 1. Juli Rente bezogen haben, und solchen, die danach in den Ruhestand gehen. Bei Bestandsrentnern wird das zweite Erziehungsjahr pauschal anerkannt. Bei künftigen Rentnern erfolgt eine genaue Berechnung. Das führt zu dubiosen Effekten: Eine Bestandsrentnerin, die ihr Adoptivkind zum Beispiel mit dem 13. Lebensmonat aufgenommen hatte, profitiert nicht von der Mütterente, während die leibliche Mutter einen zweiten Rentenpunkt bekommt.

Die Bundesregierung plant keine Korrekturen, um die Benachteiligung von Adoptiveltern bei der Mütterrente zu beseitigen. "Änderungen sind nicht angedacht", erklärte ein Sprecher des Arbeitsministeriums gestern auf SZ-Anfrage. Seit dem 1. Juli ist die höhere Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in Kraft. Doch manche gehen leer aus. So wie Bettina von Kleist in Berlin . Die 65-jährige Buchautorin hatte am 8. Oktober 1982 einen Jungen zu sich genommen, der zu diesem Zeitpunkt ein Jahr und fünf Monate alt war. Die Rentenversicherung teilte ihr jedoch mit, dass das Adoptivkind bei der Mütterrente nicht berücksichtigt werden könne, weil es erst nach dem ersten Lebensjahr in die neue Familie kam. "Dieser Umstand trifft auch viele andere Adoptiveltern", klagt von Kleist. Die genaue Zahl ist unbekannt. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 1500 Kinder von fremden Familien adoptiert.

Tatsächlich ist für die Anrechnung der Erziehungszeiten das Geburtsdatum des Kindes maßgebend. Für vor 1992 geborene Kinder sind jetzt grundsätzlich die ersten 24 Lebensmonate entscheidend. Bis zum 1. Juli waren es nur die ersten zwölf. Dafür bekommen Mütter nun zwei Rentenpunkte gutgeschrieben, anstatt nur einen. In den alten Bundesländern entspricht das derzeit 28,61 Euro. Im Kleingedruckten unterscheidet das neue Gesetz allerdings zwischen Müttern, die bereits vor dem 1. Juli Rente bezogen haben, und solchen, die danach in den Ruhestand gehen. Bei Bestandsrentnern wird das zweite Erziehungsjahr pauschal anerkannt. Bei künftigen Rentnern erfolgt eine genaue Berechnung. Das führt zu dubiosen Effekten: Eine Bestandsrentnerin, die ihr Adoptivkind zum Beispiel mit dem 13. Lebensmonat aufgenommen hatte, profitiert nicht von der Mütterente, während die leibliche Mutter einen zweiten Rentenpunkt bekommt.

Meinung:

Schreiende Ungerechtigkeit

Von SZ-KorrespondentStefan Vetter

Adoptionskinder kommen häufig erst nach dem ersten Lebensjahr zu ihren neuen Familien. Deshalb haben viele Adoptivmütter nichts von der Mütterrente. Dagegen kann sich eine leibliche Mutter, deren Kind nur einen Tag nach seinem ersten Geburtstag adoptiert wurde, über eine zusätzliche Rentengutschrift freuen. Eine schreiende Ungerechtigkeit. Die Bundesregierung hält sie mit Hinweis auf bürokratische Hürden für akzeptabel. Nun stimmt es zweifellos, dass eine Neuberechnung von 9,5 Millionen Bestandsrenten Zeit kostet. Mehr Zeit als mit einer Pauschalvorgabe. Aber wer hat die Regierung eigentlich gezwungen, die Mütterrente übers Knie zu brechen? Niemand. Sie selbst wollte mit diesem Prestigeprojekt schnell glänzen. Entstanden ist eine Menge Murks. Warum Adoptiveltern bei der Rente nicht wie andere Eltern behandelt werden, die ihr Kind im zweiten Lebensjahr erzogen haben, ist logisch jedenfalls nicht zu erklären.

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