Ärger im Saarland um Berlin-Flüge von Ensheim

Saarbrücken · Am Freitag ist erneut ein Air-Berlin-Flug ausgefallen. Das Saarland prüft, ob es die Berlin-Strecke neu ausschreiben kann.

 Viele Saarländer haben in diesem Jahr erlebt, dass ihr Berlin-Flug ausgefallen ist. Foto: M. Becker/Flughafen

Viele Saarländer haben in diesem Jahr erlebt, dass ihr Berlin-Flug ausgefallen ist. Foto: M. Becker/Flughafen

Foto: M. Becker/Flughafen

Verspätungen, Überbuchungen oder gar Flugausfälle - seit Monaten wächst im Saarland die Unzufriedenheit über den Betrieb der Air-Berlin-Verbindung von Saarbrücken nach Berlin. Allein in den ersten vier Monaten sind nach Angaben des Flughafenbetreibers auf allen Strecken insgesamt 59 Flüge ausgefallen. Für wie viele Ausfälle Air Berlin verantwortlich ist, dürfe man nicht sagen. Die Fluggesellschaft machte dazu keine Angaben. Auch am Freitag fiel die Frühmaschine aus. Grund für die Probleme seien neben des Streiks des Bodenpersonals in Tegel im März auch Anlaufschwierigkeiten mit der neuen Bodenabfertigung, einer Tochterfirma des Münchner Flughafens.

Der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer, Heino Klingen, bezeichnet die Situation als "Dauerärgernis", das sich - sollte sich nichts verbessern - negativ auf den Standort Saarland auswirken könne. "Wer hundertprozentig sicher sein möchte, dass er wirklich seinen 11-Uhr-Termin in Berlin erreicht, dem rate ich, lieber früher aufzustehen und ab Frankfurt zu fliegen", sagt Klingen. Die Geschäftsführerin der Tourismuszentrale Saarland, Birgit Grauvogel, fürchtet einen Imageverlust des Landes. Der Ruf, schlecht erreichbar zu sein, sei fatal für die Fachkräftegewinnung und den Tourismus.

Auch die Landesregierung ist unzufrieden. Im neuen Koalitionsvertrag schreiben CDU und SPD, dass "insbesondere an der Verlässlichkeit der die Linienverbindungen bedienenden Luftfahrtunternehmen gearbeitet werden" müsse. Weiter heißt es: "Ziel muss sein, verlässliche Verbindungen zu zen tralen Luftfahrtdrehkreuzen vorzuhalten. Wir werden prüfen, ob ein Ausschreibungsverfahren zur Erreichung dieser Ziele beitragen kann." Das EU-Recht lasse unter bestimmten Bedingungen zu, dass sich Airlines um die Bedienung der Strecke bewerben können. Ob diese gegeben seien, werde geprüf t.

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