Abzocke am Telefon nimmt deutlich zu

Saarbrücken/Berlin · Dreiste Werbe-Anrufe sind eigentlich seit Jahren verboten. Doch offenbar wirkt das Gesetz nicht. Nun soll es verschärft werden.

Trotz des Gesetzes gegen unerlaubte Werbe-Anrufe, das seit 2013 gilt, ist die Abzocke am Telefon offenbar wieder auf dem Vormarsch. Nach Informationen unserer Zeitung werden immer noch tausende Bundesbürger mit Telefonwerbung belästigt. Die Zahl der Betroffenen steigt sogar an: 2016 gingen bei der Bundesnetzagentur, die Gesetzesverstöße ahndet, 29 298 schriftliche Beschwerden ein. Das belegt die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Im Jahr davor wurden lediglich 24 455 Fälle gemeldet. Auch die verhängten Bußgelder fielen deutlich höher aus: Voriges Jahr mussten unseriöse Geschäftemacher insgesamt 895 849 Euro Strafe zahlen, 2015 waren es 467 350 Euro. "Gerade ältere Leute werden am Telefon abgezockt", sagte der Verbraucher-Experte der Grünen, Markus Tressel, zur SZ. Er fordert, dass telefonisch geschlossene Verträge künftig schriftlich bestätigt werden müssen. "Dann lösen sich die Geschäftsmodelle vieler unseriöser Anbieter in Luft auf", erklärte der Saarländer.

Seit 2013 ist Telefonwerbung nur bei vorheriger Einwilligung des Angerufenen zulässig. Werbe-Anrufer dürfen zudem die Anzeige ihrer Nummer nicht unterdrücken. Dennoch würden Verbrauchern weiterhin Verträge untergeschoben, sagte Tressel. "Wir brauchen jetzt endlich Maßnahmen, die etwas bringen." In den vergangenen zehn Jahren seien die Gesetze bereits zwei Mal verschärft worden - ohne Erfolg.

Nun will der Bundesrat aktiv werden. Nach SZ-Informationen wird sich die Länderkammer am 10. März mit dem Problem beschäftigen. Ein Gesetzesantrag von Baden-Württemberg zielt darauf ab, gegen die "aggressiven Verkaufsmaschen" vorzugehen. Ein Vertrag soll demnach erst dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher "eine formgerechte Angebotsbestätigung erhalten und diese ausdrücklich in Textform angenommen hat" - also per Post, Mail, Fax oder SMS.

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